SPENDENNACHWEIS

Hier finden Sie die Schreiben des Fördervereins für den “Vereinfachten Zuwendungsnachweis” bei der steuerlichen Geltendmachung Ihres Beitrages bzw.Ihrer Spende zum Ausdrucken. Bei Spenden über 200,- € (ab 2021 300.- €) die überwiesen wurden oder Barspenden auch unter 200,- € / 300,- €  erhalten Sie selbstverständlich ebenfalls eine Spendenbescheinigung – dies gilt auch für Spenden, die uns über Ihr Unternehmen erreichen.

Bitte treten sie dazu in Kontakt mit dem Vorstand des Fördervereins (foerderverein@eks-mail.de).